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Vermittlung von abzugebender Kirchenausstattung

Die Ausstattung unserer Gotteshäuser – mehr als Möbel und Gerät für liturgische Feiern

Wie die Sakralarchitektur unterschiedlicher Epochen, so spiegelt die Gestaltung liturgischer Ausstattung die Beziehung der Menschen zu Gott über die Jahrhunderte. Sie dient nicht allein dem Gottesdienst und der Andacht, sondern gehört auch zum Schmuck der Kirche und ist Teil des gewachsenen historisch-künstlerischen Erbes unserer Ortsgemeinden und Ordensgemeinschaften. Kirchenmöbel, Gemälde, Skulpturen, Paramente, liturgische Geräte usw. sind Zeugnisse gelebter Frömmigkeit und integraler Bestandteil eines Kirchenraumes.

Mit der Aufgabe, Umnutzung oder gar Abriss von Gottesdienstorten und Orten klösterlichen Lebens verliert die Ausstattung ihren Bezugsrahmen, ihren Heimatort. Lässt sich dann für die oftmals wertigen, künstlerisch besonders gestalteten Unikate ein neuer, adäquater Aufstellort finden? Als hilfreich haben sich möglichst breit gestreute Informationen über „frei“ gewordene Ausstattung an potentielle Abnehmer erwiesen. Nicht alle Kirchen sind (ohne Provisorien) immer vollständig und passend ausgestattet. Einer allseitigen Information soll diese Vermittlungsplattform dienen. Die Inventarisatoren/Konservatoren der deutschsprachigen (Erz-)Bistümer/Diözesen und Referentinnen der Ordensgemeinschaften stellen mit Foto und Kurzbeschreibung hier Gegenstände ein, die zur Abgabe zur Verfügung stehen. Über den jeweils angegebenen Kontakt können Sie Ihr Interesse anmelden. 

Mit dieser Dienstleistung wird unter keinen Umständen ein kommerzielles Ziel verfolgt. Im Einzelfall wird von der abgebenden Gemeinde ein symbolischer Preis erhoben. Die Kosten für den Ausbau und den Transport trägt meist die übernehmende Gemeinschaft.

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe kirchlicher Ausstattung in der Regel nur an christliche Kirchengemeinden oder Institutionen erfolgen kann. Eine Vermittlung an kommerzielle, gewerbliche, respektive profane Einrichtungen ist nicht möglich. Die Zuständigen bei den Ordensgemeinschaften und in den Ordinariaten/Generalvikariaten der (Erz-)Bistümer in Deutschland und Österreich werden die notwendige Prüfung hierzu durchführen. Sie beraten auch, wenn für die Abgabe oder die Übernahme von Ausstattungsobjekten Auflagen des kirchlichen und staatlichen Denkmalschutzes oder die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zu beachten sind.

 

Eine gute Wahl wünscht Ihnen der Arbeitskreis für die Inventarisation und Pflege des kirchlichen Kunstgutes in den deutschen (Erz-)Bistümern (www.deutsche-bistuemer-kunstinventar.de/) mit seinen assoziierten Mitgliedern aus den österreichischen (Erz-)Diözesen.